Steuerrecht

§ 12 Abs 1 Z 10 KStG im Lichte des steuerlichen Transparenzprinzips

Mag. Paul Rzepa

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern eingeschränkt.1 Gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG gilt bei Aufwendungen für Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern ein Abzugsverbot, wenn diese bei der empfangenden Körperschaft einer "Niedrigbesteuerung" unterliegen. Das Ziel der Einschränkung der Abzugsfähigkeit solcher Zahlungen ist vor allem die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zinsen- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime.2

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Artikel-Nr.
RdW 2014/672

07.10.2014
Heft 10/2014
Autor/in
Paul Rzepa
Mag. Paul Rzepa ist seit Februar 2017 Mitarbeiter im Büro des Bundesministers für Finanzen und zuständig für EU & Internationale Steuerangelegenheiten. Davor war er Universitätsassistent am Institut für Finanzrecht an der Universität Wien und Referent in der Abteilung für Steuerpolitik und Abgabenlegistik in der für materielles Steuerrecht zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Finanzen.