Steuerrecht

Abgabenbetrug durch "Verwendung" von Falsifikaten und Scheinhandlungen?

W. Doralt

Abgabenbetrug begeht ua, wer eine gerichtlich zu ahndende Steuerhinterziehung unter Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden oder unter Verwendung von Scheingeschäften oder anderen Scheinhandlungen begeht.

Strittig ist, was unter "Verwendung" einer falschen Urkunde oder eines Scheingeschäftes zu verstehen ist. Genügt es, dass sich die falsche Urkunde in der Buchhaltung befindet, oder muss sie der Behörde konkret vorgelegt worden sein, und muss sich der Steuerpflichtige auf eine Scheinhandlung gegenüber der Behörde ausdrücklich berufen, um den Tatbestand des Abgabenbetrugs zu erfüllen?

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2014/190

19.03.2014
Heft 3/2014