Wirtschaftsrecht

Abschluss von Schiedsvereinbarungen: Form für die Bevollmächtigung

Univ.- Ass. MMag. Dr. Martin Trenker

Werden Schiedsklauseln von - rechtsgeschäftlichen - Vertretern abgeschlossen, hält das österreichische Recht gleich zwei wesentliche Formgebote bereit, über deren rechtspolitische Berechtigung seit Langem diskutiert wird: Erstens setzt § 1008 ABGB eine Spezialvollmacht voraus, zweitens leitet die hRsp aus § 583 ZPO ab, dass die Vollmacht schriftlich erteilt worden sein muss. Der vorliegende Beitrag untersucht die von diesen Normen tatsächlich ausgehenden Risiken für potenzielle Schiedsparteien, allfällige nachträgliche Heilungsmöglichkeiten sowie die überaus schwierige kollisionsrechtliche Beurteilung.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/592

17.11.2015
Heft 11/2015
Autor/in
Martin Trenker

Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker ist Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck und Autor zahlreicher Publikationen zum Zivilprozess-, Insolvenz- und Unternehmensrecht.