Aufsätze

Absonderungsrecht des Kostengläubigers in der Insolvenz des Rechtsschutzversicherungsnehmers?

Dr. Alrun Cohen

Anmerkungen zu OGH 7 Ob 133/14f1

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung wird der geschädigte Dritte besonders geschützt. Denn fällt der Versicherungsnehmer in Insolvenz, kann der Dritte nach § 157 VersVG abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung verlangen. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob diese Schutznorm auch auf die Rechtsschutzversicherung anwendbar ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/54

06.05.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Alrun Cohen
Dr. Alrun Cohen ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien und war davor Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

 Publikationen der Autorin:
Drittbegünstigung auf den Todesfall – Gestaltungsformen und Interessenkonflikte (Manz, 2016); Art 29 EuErbVO (Nachlassverwaltung, Abwicklung, Haftung) und Art 33 EuErbVO (Erbenloser Nachlass) in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg) Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung (2015); Absonderungsrecht des Kostengläubigers in der Insolvenz des Rechtsschutzversicherungsnehmers?, ZIK 2015/54, 48; Amtshaftung bei schlichter Hoheitsverwaltung, JBl 2014, 163 (Teil 1) und 228 (Teil 2)