Steuerrecht aktuell

Abzugsverbot für "Golden Handshakes" - stillschweigende Erweiterung durch das BMF auf sämtliche Dienstverhältnisse?

MMag. Verena Heffermann / Dr. Martin Jann

Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 20 Abs 1 Z 8 EStG

Mit dem AbgÄG 20141 wurden in § 20 Abs 1 Z 7 und Z 8 EStG 1988 zwei vieldiskutierte Abzugsverbote geschaffen: einerseits für 500.000 € übersteigende Vergütungen ("Managergehälter"), andererseits für freiwillige Abfertigungen ("Golden Handshakes"). Gleichzeitig wurden die steuerlichen Begünstigungen für diese freiwilligen Abfertigungen, daneben aber auch für Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und sonstige Abgangszahlungen eingeschränkt. Die Neuregelungen entbehren nicht nur einer systematischen Logik und Treffsicherheit, sondern auch einer klaren Definition ihres Anwendungsbereichs. Mit dem folgenden Beitrag soll der Versuch einer Abgrenzung des Abzugsverbots für freiwillige Abfertigungen nach § 20 Abs 1 Z 8 EStG unternommen und die (drohende) Auslegung durch die Verwaltungspraxis kritisch hinterfragt werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/200

18.03.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Verena Heffermann
MMag. Verena Heffermann ist Rechtsanwältin bei PwC Österreich. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich Abgabenverfahren, Konzernsteuerrecht, Umgründungen, M&A-Transaktionen sowie Gesellschaftsrecht.
Martin Jann

Dr. Martin Jann ist Steuerberater und Partner bei PwC Österreich und spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umgründungs- und Konzernsteuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.