In aller Kürze

Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit BGBl II 2016/156 wurde die bestehende Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe ausgedehnt

auf bestimmte Tätigkeiten von Sozialpädagogen betreffend die sozialpädagogische Betreuung von Insassen in Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzugs (Jugendliche und junge Erwachsene),auf Experten in der Justiz gemäß § 2 Abs 5a des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes, deren spezifische Fachkenntnis innerhalb der Justiz nicht verfügbar, aber für die Bearbeitung komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsverfahren oder gerichtlicher Verfahren zweckmäßig ist, und zwar für die notwendige Beratung von Justiz- und Exekutivorganen während Hausdurchsuchungen und die notwendige Teilnahme an Vorbesprechungen zu Hausdurchsuchungen.

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Artikel-Nr.
ARD 6505/1/2016

07.07.2016
Heft 6505/2016