Aktuelles / Finanzmarktrecht

Änderung der GewO im BGBl

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Mit dem BG BGBl I 2015/155, ausgegeben am 28. 12. 2015, wurde die GewO novelliert. Die Novelle diente der partiellen Umsetzung der RL 2014/17/EU (betreffend Wohn- und Hypothekarkredite). Die Änderungen schaffen neue Verhaltensvorschriften für Kreditvermittler. Wesentliche Inhalte der Novelle sind: Klarstellung, welche Informationen an Kunden zu erteilen sind; Einführung eines Notifikationssystems bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Kreditvermittlern. Darüber hinaus schafft die Novelle verpflichtende Qualitätsstandards für Angestellte eines Kreditvermittlers (jene betreffen ua Ausbildung, Beratung und vorvertragliche Information).

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/49

24.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.