Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Änderung der Lohnkontenverordnung - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

In Reaktion auf das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, wird auch die Lohnkontenverordnung 2006 angepasst. Folgende Daten sind nach den neuen Ziffern 15 und 16 in § 1 Abs 1 Lohnkonten-VO 2006 fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:

Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG bei Überschreiten der Freigrenze von 20 %; der bei solch höheren Mitarbeiterrabatten steuerbefreite Teil von bis zu 1.000 € jährlich ist nach dem neuen § 2 Z 3 Lohnkonten-VO auch in das Lohnkonto aufzunehmen.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/650

17.12.2015
Heft 12/2015