Ministerialentwurf 18. 3. 2024, 323/ME NR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden soll
Das BSchEG sieht für bestimmte Arbeitnehmer einen Entgeltanspruch bei witterungsbedingtem Arbeitsentfall gegenüber ihren Arbeitgebern vor; diese haben einen Anspruch auf Rückerstattung der ausbezahlten Schlechtwetterentschädigung. Der Aufwand für die Schlechtwetterentschädigung wird aus Schlechtwetterentschädigungsbeiträgen der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer und durch einen Bundesbeitrag aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik gedeckt. Durch die Regelungen des BSchEG soll demnach das Risiko des Schlechtwetters auf die gesamte Baubranche aufgeteilt werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.