Die strengen Anforderungen der AGB-Kontrolle machen auch vor den immer beliebter werdenden und vom Gesetzgeber geförderten alternativen Finanzinstrumenten nicht halt. Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jüngst die zivilrechtliche Zulässigkeit einer für KMU praktisch besonders bedeutenden Investitionsform infrage gestellt worden. Diese soll daher beleuchtet werden.
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RA Mag. Gernot Wilfling ist Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte. Er berät Banken, Versicherungen und börsenotierte Unternehmen unter anderem in den Bereichen BörseG/MAR, Aktienrecht und zu Kapitalmarktfinanzierungen.