Kurzboeck informiert

Altersteilzeit: Ersatzkraft ist ausgeschieden --> interessante Rechtsprechung zur Nachbesetzung

Wilhelm Kurzböck

Die Ersatzkraftregelung bei der Altersteilzeit (kurz: ATZ) ist durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 wieder auferstanden. Wird ATZ-Geld ausschließlich für Zeiträume nach dem 31. 12. 2012 zuerkannt, ist bei einer AMS-geförderten Blockzeitvereinbarung spätestens ab Beginn der Freizeitphase wieder erforderlich, dass eine Ersatzarbeitskraft eingestellt wird.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/25

26.04.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.