Aus den Behörden / Finanzministerium

Anfragebeantwortung des BMF zur Sachbezugsbefreiung beim Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Anfragebeantwortung des BMF vom 25. 1. 2024

In einer aktuellen Anfragebeantwortung gibt das BMF Auskunft zu Fragen rund um die Sachbezugsbefreiung beim Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge, ua betreffend E-Ladestationen, Kostenersätze für Ladekosten, Spezialfahrzeuge und Oldtimer.

Die Sachbezugswerteverordnung regelt in § 4 c Abs 1 Z 2 idF BGBl II 2023/404, dass - wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Aufladen des arbeitgebereigenen E-Kfz ersetzt oder trägt - keine Einnahme anzusetzen ist, wenn die Kosten an einer öffentlichen Ladestation nachgewiesen werden oder beim Aufladen durch den Arbeitnehmer an einer nicht öffentlichen Ladestation die nachweisliche Zuordnung der Lademenge zu diesem Kraftfahrzeug sichergestellt wird.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6885/15/2024

07.02.2024
Heft 6885/2024