Wirtschaftsrecht

Art 6 Abs 4 InfoSocRL - Tod der Privatkopie?

Dr. Gregor König

Die Informationsrichtlinie1) sieht als erste Richtlinie (RL) im Urheberrechtsbereich in ihrem Art 6 erstmals einen Schutz von technischen Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz für alle Werkkategorien (mit Ausnahme von Software) vor. Da die RL diesen Schutz in die Hände der Mitgliedstaaten legt, entstehen dem Einzelnen keine konkreten Rechte und Pflichten. Was nun ist aber mit jenem Kreis von aus den Schrankenbestimmungen des Art 5 oder aus den freien Werknutzungen, die auf gesetzlichen Lizenzen basieren, Begünstigten? Die Schutzmechanismen, die durch Art 6 geschützt werden, werden ja auch in den Ausnahmefällen keinen Zugang erlauben.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/104

15.03.2004
Heft 3/2004
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.