Artikelrundschau November 2015 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Auch ein rechtswidriger, aber rechtskräftiger Bescheid hindert neuerliche Sachentscheidung (Wanke, BFGjournal 11/2015, S. 433)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Vorsteuerabzug aus den nicht von der öffentlichen Hand getragenen Teilkosten der besseren Anbindung von Betriebsansiedlungsgebieten an das höherrangige Straßennetz habe den UFS, das BFG und den VwGH mehrfach beschäftigt. Der Fall, in dem sich der UFS erstmals mit dem Vorsteuerabzug für einen nicht von der öffentlichen Hand errichteten Kreisverkehr befasste, sei nach mehr als 13 Jahren endgültig abgeschlossen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/28

22.01.2016
Heft 1-2/2016