In zwei jüngst ergangenen Entscheidungen 1)hat sich der OGH mit der Frage befasst, wie eine brutto angemeldete Dienstnehmerforderung vom Masseverwalter zu behandeln ist, in welchem Ausmaß sie am Konkursverfahren teilnimmt und ob es aus dem Blickwinkel des das Anmeldungsverzeichnis erstellenden Masseverwalters einen wesentlichen Unterschied macht, ob die Forderung tituliert oder nicht tituliert ist.
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