ZIK aktuell

Auch eine brutto angemeldete, titulierte Dienstnehmer-Konkursforderung nimmt am Konkurs nur mit dem Nettobetrag teil

Edmund Roehlich

In zwei jüngst ergangenen Entscheidungen 1)hat sich der OGH mit der Frage befasst, wie eine brutto angemeldete Dienstnehmerforderung vom Masseverwalter zu behandeln ist, in welchem Ausmaß sie am Konkursverfahren teilnimmt und ob es aus dem Blickwinkel des das Anmeldungsverzeichnis erstellenden Masseverwalters einen wesentlichen Unterschied macht, ob die Forderung tituliert oder nicht tituliert ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2004/43

26.04.2004
Heft 2/2004
Autor/in
Edmund Roehlich

Dr. Edmund Roehlich, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Partner der Proksch & Partner Rechtsanwälte OG, Insolvenzverwalter in Wien, Vortragender für Exekutions- und Insolvenzrecht in der Notariatsakademie.

Publikationen (zuletzt): Zahlung zur Insolvenzabwehr und nachträgliche Anfechtung, ZIK 2017/168, 131.