Erste Entscheidung zur Novelle
Die Entscheidung des OGH 9 ObA 33/13p2 nimmt zur Entgeltsermittlung überlassener Arbeitskräfte vor und nach der Novelle des AÜG3 grundlegend Stellung. In Übereinstimmung mit der bisherigen Judikatur wird die Ermittlung des Anspruches nach § 10 AÜG dargelegt und dieser als Ausnahme von der Leiharbeits-RL 2008/104/EG anerkannt.
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