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Aufrechnung nach Abschluss eines Sanierungsplans

Dr. Wolfgang Fichtinger, BSc (WU)

Anmerkungen zu OGH 6 Ob 179/14p1

Der OGH hat mit der vorliegenden verstärkten Senatsentscheidung eine langjährige Streitfrage beantwortet. Die Aufrechnung mit der ungekürzten Forderung ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Sanierungsplans unzulässig - zumindest "grundsätzlich"; aber dazu unten mehr. Während des laufenden Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzgläubiger daher eine Aufrechnungserklärung abgeben, anderenfalls kann er nach rechtskräftiger Sanierungsplanbestätigung nur noch mit der Sanierungsplanquote aufrechnen.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/56

02.05.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Wolfgang Fichtinger

Dr. Wolfgang Fichtinger ist Rechtsanwaltsanwärter bei Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft und Lektor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Publikationen:

Das Zahlungsdienstegesetz, JAP 2009/2010, 176 (gemeinsam mit Schopper); Die Zulässigkeit von Lösungsklauseln für den Insolvenzfall nach dem IRÄG 2010, insbesondere bei Kreditgeschäften, ÖBA 2010, 818 (gemeinsam mit Foglar-Deinhardstein); Anm zu 3 Ob 107/11y, EvBl 2012/5, 36; Negative Immissionen – Judikaturüberblick und ausgewählte Fragen, Zak 2012/249, 123; Internationale Zuständigkeit bei Kapitalanlagedelikten, Zak 2012/658, 347.