Anmerkungen zu OGH 6 Ob 179/14p1
Der OGH hat mit der vorliegenden verstärkten Senatsentscheidung eine langjährige Streitfrage beantwortet. Die Aufrechnung mit der ungekürzten Forderung ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Sanierungsplans unzulässig - zumindest "grundsätzlich"; aber dazu unten mehr. Während des laufenden Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzgläubiger daher eine Aufrechnungserklärung abgeben, anderenfalls kann er nach rechtskräftiger Sanierungsplanbestätigung nur noch mit der Sanierungsplanquote aufrechnen.2
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