Arbeitsrecht

Aufrechnungserklärung: Formfreiheit versus Gesetzeszweck

Mag. Wolfgang Kozak

Abzüge, die von Arbeitgebern in Rahmen einer unrichtigen oder ungültigen Aufrechnungserklärung vorgenommen werden, können von betroffenen Arbeitnehmern ohne Gegeneinwände gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Aufrechnungserklärung auf der Lohnabrechnung, mit welcher der Abzug durchgeführt wird, ist unrichtig und kann Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz nach sich ziehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/41

26.01.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Wolfgang Kozak
Dr. Wolfgang Kozak ist Referent für Arbeitsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien. Daneben Tätigkeit als Fachbuchautor, Vortragender und Verfasser von Beiträgen in Fachzeitschriften.
Publikationen des Autors: Kommentar zum Theaterarbeitsgesetz; Mitwirkung am Angestelltengesetzkommentar von Reissner (Hrsg); Mitautor des Handbuches Arbeitnehmerentsendung etc.