Wirtschaftsrecht

Aufsichtsratsbefreiung auch bei Genossenschaften als Obergesellschaften?

RA Dr. Stephan Frotz / RA Dr. Alexander Kaufmann

Eine GmbH mit mehr als 300 und weniger als 501 Arbeitnehmern ist von der Bestellung eines Aufsichtsrats befreit, wenn sie von einer aufsichtsratspflichtigen AG oder GmbH einheitlich geleitet oder unmittelbar beherrscht wird. Die Autoren untersuchen die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn die Obergesellschaft eine Genossenschaft ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/743

15.11.2005
Heft 11/2005
Autor/in
Alexander Kaufmann

Dr. Alexander Kaufmann ist Rechtsanwalt und Partner der Swoboda & Oswald Rechtsanwälte OG in Wien. Er ist auf nationale und grenzüberschreitende Umgründungen spezialisiert.

Stephan Frotz

Dr. Stephan Frotz ist Rechtsanwalt und Partner der Frotz Rechtsanwälte OG mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht. Neben seiner Tätigkeit als Fachautor ist er Vortragender bei Fachtagungen und Seminaren.

Verschiedene Publikationen, zuletzt etwa Frotz/Kaufmann, Praxiskommentar Grenzüberschreitende Verschmelzungen, und Seminartätigkeit, insb zur Vorstands-, Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung.