Steuerrecht

Aufzugskosten wegen Behinderung noch immer strittig?

Mag. Bernhard Renner

Der wegen einer Behinderung (Benützung eines Rollstuhles) erforderliche Einbau eines Aufzuges in ein einstöckiges Wohnhaus ist eine außergewöhnliche Belastung, da das Haus dadurch keine Werterhöhung erfährt.1 Angesichts eindeutiger Judikatur, Literatur und selbst Verwaltungspraxis erscheint die gegenteilige, rigide Vorgangsweise mancher Finanzämter nicht nachvollziehbar.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/101

18.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.