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Aus der Rechtsprechung des EuGH

Dr. Heinz Jirousek / MMag. Dr. Georg Kofler

1. Art 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art 39 EG) steht einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden unabhängig davon, ob sie in ein DBA aufgenommen ist, entgegen, wonach ein Steuerpflichtiger bei der Berechnung seiner Einkommensteuer im Wohnsitzstaat einen Teil des Steuerfreibetrags und seiner persönlichen steuerlichen Vorteile verliert, weil er in dem betreffenden Jahr auch Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat erzielt hat, die dort ungeachtet seiner persönlichen und familiären Situation besteuert wurden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/315

01.04.2003
Heft 7/2003
Autor/in
Georg Kofler

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.

Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.