Der OGH (9 Ob 21/13y) hatte kürzlich die Frage zu beantworten, inwiefern bei einer Betriebseinstellung dennoch ein Ausgleichsanspruch bestehen kann. Einige Fragen wurden geklärt, einige sind noch offen.
Die Oberlandesgerichte beurteilten die Frage des Ausgleichsanspruchs bei Betriebseinstellung bis dato unterschiedlich.1
Gem § 24 Abs 1 Handelsvertretergesetz (HVertrG) gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit
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