Artikelrundschau November 2015 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Ausgleichszahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in einen anderen Mitgliedstaat (Radics, BFGjournal 11/2015, S. 407)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die in einem anderen Mitgliedstaat der EU arbeitende und dort im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebende Mutter sei hinsichtlich einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe und zum Kinderabsetzbetrag anspruchsberechtigt, wenn der Vater in Ö berufstätig ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/12

22.01.2016
Heft 1-2/2016