Durch die Steuerreform 2015/2016 wurden die steuerlichen Dokumentationspflichten iZm der Erfassung der Erlöse umfassend neu geregelt. Unternehmer haben ab 1. 1. 2016 dem eine Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistun-
gen zu erteilen, die der Leistungsempfänger entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen hat. Damit bestehe eine Dokumentationspflicht nach außen und ergebe sich die Verpflichtung zur Anfertigung und Aufbewahrung einer Durchschrift als Grundlage für eine einfache Dokumentation des einzelnen Geschäftsfalls nach innen.
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