Steuerrecht

Außergewöhnliche Belastung: Kosten der Unterbringung im Einbettzimmer eines Spitals zwangsläufig?

Mag. Bernhard Renner

Der VwGH hat es als möglich erachtet, dass ein hohes Ausmaß an Pflegebedürftigkeit bei einem Spitalsaufenthalt die Unterbringung in einem Einzelzimmer erforderlich macht. Die diesbezüglichen Mehraufwendungen wären dann, weil zwangsläufig erwachsen, eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988.1

Die 1926 geborene, zwischenzeitig verstorbene Steuerpflichtige beantragte als außergewöhnliche Belastung infolge Behinderung ua die Berücksichtigung der Kosten für die Unterbringung im Einbettzimmer während mehrerer Krankenhausaufenthalte iHv 17.100 € wegen Pflegebedürftigkeit für 2008 (Pflegestufe 4) bzw iHv 2.200 € für 2009 (Pflegestufe 5). Eine fachärztliche Bestätigung vom 12. 2. 2009 hat folgenden Inhalt:

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Artikel-Nr.
RdW 2016/275

17.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.