Steuerrecht / PRAXISFALL AUS DEM BUNDESWEITEN FACHBEREICH EST / KST

Auswirkungen der Übertragung eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes auf einen Erfüllungsgehilfen iSd § 40 Abs 1 BAO

Dr. Christian Hammerl

Wird die gemeinnützige Tätigkeit einer abgabenrechtlich begünstigten Körperschaft durch einen Erfüllungsgehilfen erbracht, kann die unmittelbare gemeinnützige Tätigkeit des Erfüllungsgehilfen - unabhängig davon, ob er darüber hinaus gemeinnützige Tätigkeiten ausübt - auch die Gemeinnützigkeit des Erfüllungsgehilfen bewirken.

Erfolgt die Übertragung des unentbehrlichen Hilfsbetriebes unter Zurückbehaltung der genutzten Liegenschaften, scheiden diese aus dem Betriebsvermögen des unentbehrlichen Hilfsbetriebes und somit aus der damit verbundenen Steuerbefreiung aus.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/386

21.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).