Mit dem Erk G 239/2014 ua hat der VfGH das Hypo Alpe Adria-SanierungsG (HaaSanG) als verfassungswidrig aufgehoben. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung für künftige Maßnahmen der Bankenabwicklung ergeben.
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