Wirtschaftsrecht

Beeinflussung des Mangelbegriffs durch ÖNORMEN und andere Regelwerke

Marco Scharmer / Benjamin Dobler

Die Rolle des Sachverständigen im Zivilprozess

Über die Frage, ob die übergebene Sache einen Mangel aufweist, besteht zwischen den Vertragsparteien häufig Streit. Gem § 922 ABGB liegt ein Mangel immer dann vor, wenn eine bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft fehlt. Wurde eine bestimmte Eigenschaft vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, stellt sich die - mitunter schwierige - Frage nach dem schlüssig vereinbarten Vertragsinhalt. Im Gerichtsverfahren wird diese Frage vielfach durch ein Sachverständigengutachten unter Heranziehung einschlägiger (technischer) ÖNORMEN oder sonstiger Regelwerke geklärt. Im vorliegenden Beitrag soll eine weitgehende Gleichschaltung des Mangelbegriffs iSd § 922 ABGB mit den einschlägigen Regelwerken kritisch hinterfragt werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/68

15.02.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Marco Scharmer

Univ.-Ass. (post doc) Dr. Marco Scharmer, B.A. ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck und Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) sowie der wohnrechtlichen blätter (wobl). Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, im Bau(vertrags)recht sowie im Wohn- und Immobilienrecht.

Benjamin Dobler

MMag. Dr. Benjamin Dobler ist Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck.