ZIK aktuell

Bemerkungen zu den anfechtungsrechtlichen Bestimmungen des Entwurfs eines Unternehmensreorganisationsgesetzes

Helmut Koziol

Die erfolgreiche Reorganisation von Unternehmen setzt die Finanzierung des laufenden Betriebes und der erforderlichen Reorganisationsmaßnahmen voraus. Finanzierer werden sich jedoch kaum zur Bereitstellung der Mittel bewegen lassen, wenn Kreditgewährung, Sicherheitenbestellungen und Rückzahlungen bei Mißlingen der Sanierung anfechtbar sind und die Kreditgeber damit das Sanierungsrisiko weitgehend allein zu tragen haben. Dann wäre das geplante Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) von Anfang an totes Recht. Deshalb sieht der URG-Entwurf notwendigerweise eine Einschränkung der Anfechtbarkeit vor. In den folgenden Zeilen wird ein kurzer kritischer Blick auf die einschlägigen Bestimmungen und die Erläuternden Bemerkungen geworfen.

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Artikel-Nr.
ZIK 1997, 6

25.02.1997
Heft 1/1997
Autor/in
Helmut Koziol

Univ.-Prof. i.R. Helmut Koziol war von 1969 bis 2000 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und danach Direktor des Europäischen Zentrums für Schadenersatz- und Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte lagen im Schuldrecht, insbesondere dem Schadenersatzrecht, ferner dem Bankvertragsrecht und dem Recht der Gläubigeranfechtung.

Publikationen:
Über 400 Veröffentlichungen, insb aus dem Bereich des Schadenersatzrechts, des Bankrechts, des Rechts der Gläubigeranfechtung und der Rechtsvergleichung.