Arbeitsrecht

Betriebsübergang: Warum soll der Veräußerer aufgrund eines Konzeptes des Erwerbers nicht doch kündigen können?

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M.

Der OGH vertritt für betrieblich bedingte Veräußererkündigungen im Rahmen eines Betriebsübergangs eine sehr restriktive und sanierungsfeindliche Ansicht. Der Wortlaut und der Zweck der Betriebsübergangsrichtlinie liefern sehr gute Argumente, diese restriktive Linie aufzuweichen und insbesondere Kündigungen nach dem Rationalisierungskonzept des Erwerbers zuzulassen. Auch der deutsche BAG vertritt neuerdings eine sanierungsfreundlichere Meinung.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/138

15.02.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Ralf Peschek

RA MMag. Dr. Ralf Peschek, LL.M., ist Experte für HR-relevante Rechtsfragen. Er ist Partner bei Wolf Theiss und Leiter deren internationaler Praxisgruppe für Arbeitsrecht in 13 CEE und SEE Ländern. Seit 2022 ist er der österreichische Vertreter im Management Board der EELA (European Employment Lawyers Association). Er beschäftigt sich in seiner Praxis mit Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Restrukturierungen und Sozialplänen, Managerhaftung, Mitbestimmungsrechten von Arbeitnehmern, der Vertretung von Klienten vor Gerichten und Behörden und Pensions- und Vergütungsthemen.