Themen-Special

Betriebsübung: Antworten auf Fragen aus der Praxis

Mag. Elisabeth David

Eine bestimmte Vorgehensweise wird im Unternehmen schon jahrelang so gehandhabt (zB bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre - hat der Mitarbeiter auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? --> Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.

Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor? Wie kann der Arbeitgeber diese schleichend entstandene "Vertragsfessel" wieder abschütteln?

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Artikel-Nr.
PVP 2012/86

27.12.2012
Heft 12/2012
Autor/in
Elisabeth David

Mag. Elisabeth David ist als Konsulentin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Mitglied des HR-Beratungsteams in der AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H mit Praxisfragen aus dem Arbeits- und Abgabenrecht befasst. Davor hat sie sich in Personalabteilungen (ua Wiener Stadtwerke Holding AG) mit Themen rund um das Personalwesen beschäftigt. Weiters ist sie Fachautorin und als Vortragende tätig.