In_aller_Kürze

Beweiskraft einer qualifizierten elektronischen Signatur

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Vorabentscheidung C-466/22, V.B. Trade, hat der EuGH klargestellt, dass Art 25 eIDAS-VO 910/2014 den nationalen Gerichten nicht verbietet, einer qualifizierten elektronischen Signatur ihre Beweiskraft abzusprechen, sondern nur eine Gleichbehandlung mit handschriftlichen Unterschriften verlangt. Soweit das nationale Recht die Möglichkeit vorsehe, die Beweiskraft einer handschriftlichen Unterschrift in Frage zu stellen, könne und müsse diese Möglichkeit auch bei einer qualifizierten elektronischen Signatur bestehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2024/178

15.04.2024
Heft 6/2024