Info aktuell / Finanzverwaltung

BMF-Anfragebeantwortung zur Mitarbeiterprämie 2024 bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Ermächtigung

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mittels eines Abänderungsantrags gemäß § 53 Abs 4 GOG-NR zum Start-Up-Förderungsgesetz in der Sitzung vom 14. Dezember 2023 (siehe https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AA/359/imfname_1601001.pdf) hat der Nationalrat mit der neu beschlossenen Mitarbeiterprämie die bisherige Teuerungsprämie in modifizierter Form verlängert. Für das Jahr 2024 muss die Mitarbeiterprämie zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden (vgl ÖStZ 2023/659). Der WKO-Fachverband der gewerblichen Dienstleister hat mit dem BMF jetzt geklärt, dass eine Mitarbeiterprämie, die im Kollektivvertrag eines Beschäftigers vereinbart ist, auch an

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/42

14.02.2024
Heft 3/2024