Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Bruckmüller/Trstena, Warum auch überlassene Arbeitskräfte streiken dürfen, ecolex 2024/98

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Nach § 9 AÜG ist "(d)ie Überlassung von Arbeitskräften in Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, (...) verboten." Aus dem Zweck des AÜG und der LeiharbeitsRL leiten die Autor:innen ab, dass überlassene Arbeitskräfte nicht durch eine derartige Pflicht des Überlassers in ihrem Recht, als Teil der Belegschaft des Beschäftigerbetriebes iSd § 36 ArbVG zu streiken, beschränkt werden dürfen. Die Bestimmung bezwecke nur, dass Sinn und Zweck eines Streiks nicht durch die Neubeschäftigung von überlassenen Arbeitnehmern ausgehöhlt werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6897/20/2024

02.05.2024
Heft 6897/2024