Fälle aus der Praxis

Das Aktivierungsverbot von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mariola Furtak, MSc. / StB Qian Qian Yang, MSc.

Aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades von Unternehmen stellt sich im Rahmen der Bilanzierung regelmäßig die Frage, welche immateriellen Vermögensgegenstände unter das Aktivierungsverbot des § 197 Abs 2 UGB fallen und bei welchen immateriellen Vermögensgegengeständen hingegen eine Aktivierungspflicht besteht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen. Des Weiteren wird auch ein Blick auf die diesbezüglichen ertragsteuerlichen Regelungen sowie auf die internationale Rechnungslegung geworfen.

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Artikel-Nr.
RWP 2023/21

29.09.2023
Heft 5/2023
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Qian Qian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.