Das BFG hatte in seiner Entscheidung vom 21. 12. 2015, RV/7102158/2010, die Zurückbehaltung einer Anschaffungsverbindlichkeit für betriebszugehörige Kapitalanteile im Zuge einer Teilbetriebsabspaltung zu beurteilen. Im Artikel werden die Argumente des BFG dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.
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