Basis-Wissen

Das Dienstzeugnis

Mag. Bettina Sabara

Das Dienstzeugnis ist immer wieder Thema heißer Diskussionen. Im folgenden Artikel werden einige Fragen rund um das Dienstzeugnis beantwortet, mit denen der ARD-Fragekasten immer wieder konfrontiert wird.

Frage: Wer hat Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses?

Antwort: Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis ist für Angestellte in § 39 AngG geregelt, für Arbeiter in § 1163 ABGB und für Lehrlinge in § 16 BAG. Auch Hausgehilfen, Hausangestellten und Gutsangestellten wurde ein gesetzlicher Anspruch eingeräumt (§ 39 GAngG, § 18 HGHAngG).

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Artikel-Nr.
ARD 6080/5/2010

17.09.2010
Heft 6080/2010
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).