Steuerrecht aktuell

Das Durchgriffsprinzip bei Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht - eine Einkünftezurechnung im Durchgriff auf in Österreich ansässige Gesellschafter ausländischer Gesellschaften

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Der VwGH bestätigt die Einkünftezurechnung bei Personengesellschaften nach dem Durchgriffsprinzip im Rahmen der österreichischen Ertragsteuerautonomie auch bei ausländischen Personengesellschaften. Diese Rechtsprechung ist systematisch und teleologisch konsistent.

Personengesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, echte und unechte Stille, OG, KG, GmbH & Co KG) werden in Österreich nach dem Durchgriffsprinzip besteuert: Nicht die Gesellschaft als solche versteuert ihr Markteinkommen. Die Gesellschafter von Personengesellschaften sind nach österreichischem Recht Schuldner der Ertragsteuern (Einkommensteuer bei natürlichen Personen; Körperschaftsteuer, soweit Körperschaften Gesellschafter einer Personengesellschaft sind) und haben das Markteinkommen zu versteuern.1 Die Ertragsbesteuerung von Personengesellschaften liegt in der nationalen Ertragsteuerautonomie. Unterschiedliche Ertragsteuerkonzepte für Personengesellschaften sind die Folge dieser nationalen Ertragsteuerautonomie.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/124

19.02.2021
Heft 4/2021
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.