Da ein Todesfall an sich stets ein emotional erschütterndes Erlebnis für die Angehörigen darstellt, ist es umso problematischer, wenn in der Folge das wirtschaftliche Überleben der Erben vom Fortbestand des verlassenschaftszugehörigen Unternehmens abhängt. Der vorliegende Artikel beleuchtet den Übergang des Einzelunternehmens auf die Rechtsnachfolger (Gesamt- bzw Einzelrechtsnachfolge) sowie die jeweiligen Belehrungspflichten des Gerichtskommissärs.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.