Rechnungswesen

Das Kriterium der Wesentlichkeit für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses

o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl / Mag. Ewald Aschauer

Der Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses ist nichtig, wenn notwendige Regelungen zur Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens im Jahresabschluss verletzt werden. Der Beitrag klärt, welche Fehler bzw Verstöße zu einer Nichtigkeit führen, und behandelt den in diesem Zusammenhang zentralen Grundsatz der Wesentlichkeit.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/35

22.04.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Ewald Aschauer

Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer ist Leiter der Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision am Institut für Accounting and Auditing der WU Wien. Er war Gastprofessor an zahlreichen inländischen und ausländischen Universitäten und ist weiters Mitglied des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation und der Arbeitsgruppe für Unternehmensbewertung der KSW, wissenschaftlicher Beirat des iwp und Mitglied im AFRAC. 

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.