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Der allgemeine Wesentlichkeitsgrundsatz im Rahmen der UGB-Einzelabschlusserstellung - anwenderfreundlich?

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / WP / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB Mag. (FH) Peter Dietl

Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde der allgemeine Grundsatz der Wesentlichkeit im Unternehmensgesetzbuch kodifiziert. Mittlerweile hat sich das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) in einem Entwurf einer Stellungnahme zur Wesentlichkeit bei der Aufstellung von UGB-Abschlüssen geäußert, wobei die Kommentierung noch bis 11. Mai zulässig war. Diesen Entwurf haben wir im folgenden Artikel zum Anlass genommen, die Wesentlichkeit im UGB-Einzelabschluss aus der Sicht des Aufstellers genauer zu beleuchten. Die finale Stellungnahme des AFRAC bleibt abzuwarten.

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Artikel-Nr.
RWP 2018/12

07.06.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Peter Dietl

Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.