Wirtschaftsrecht

Der Architekt als Bauträger

Dr. Dan Katzlinger

§ 117 Abs 4 GewO und § 4 Abs 1 Ziviltechnikergesetz idF BGBl I 2005/137 sind beinahe wortgleich. Im Ziviltechnikergesetz wird die Tätigkeit des Ziviltechnikers, in der Gewerbeordnung die des Bauträgers umschrieben. Wo überschneiden sich die Tätigkeiten? Darf der Architekt auch Bauträger sein?

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Artikel-Nr.
RdW 2014/495

15.08.2014
Heft 8/2014
Autor/in
Dan Katzlinger

Dr. Dan Katzlinger ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Seine Beratungsschwerpunkte sind Liegenschaftstransaktionen, Bau- und Immobilienrecht sowie Prozessführung.