Die Wahrung des Parteiengehörs gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines geordneten Verfahrens. Dieser Artikel stellt die Eckpunkte und Grenzen des Parteiengehörs in praxisnaher Form dar und unterlegt dies durch zahlreiche Beispiele aus der Judikatur.
Der Grundsatz des Parteiengehörs gehört zu den fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaates.1 Zu den Parteien iSd § 115 Abs 2 BAO gehört nicht nur die Partei iSd § 78 BAO, sondern im Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten auch die "Amtspartei" (zB § 265 Abs 5 BAO).2
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.