Artikelrundschau Jänner 2016 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Der Herstellungsbegriff im Alkoholsteuerrecht (Bieber/Gurtner, SWK 3/2016, S. 164)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die Lebens- und Arzneimittelbranche verwendet Alkohol, um Produkte haltbar zu machen, um Geräte und Räume zu reinigen oder zu desinfizieren. Verbrauchsteuerlich soll Alkohol, der für die Herstellung anderer Produkte verbraucht wird, nicht besteuert werden. Wie weit der verbrauchsteuerliche Herstellungsbegriff reicht, habe der EuGH in der Rs Biovet für die Arzneimittelbranche analysiert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/184

04.03.2016
Heft 5/2016