Wirtschaftsrecht

Der Lagebericht in § 22 GmbHG

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Anlässlich eines praktischen Falles bin ich darauf gestoßen, dass der Lagebericht nach dem Wortlaut des § 22 GmbHG dem GmbH-Gesellschafter uU zweimal zuzusenden wäre, was wohl kaum dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Wie im Folgenden zu zeigen versucht wird, dürfte diese im Schrifttum überwiegend unbeachtet gebliebene Diskrepanz auf ein Redaktionsversehen bereits im Zuge des RLG 1990 zurückzuführen sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/200

21.04.2008
Heft 4/2008
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.