Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Der Mantelkauf im Lichte der aktuellen Judikatur des BFG (Novosel, SWK 30/2015, S. 1374)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Rahmen der ESt und KöSt ist der Abzug früher entstandener Verluste möglich, sofern keine Ausnahmebestimmungen greifen. Die Regelung des Mantelkaufs sei eine derartige Ausnahme. Entgegen der hL gehe das BFG davon aus, dass die gesamte übergeordnete Struktur zu betrachten sei. Gegen das Erk wurde Amtsbeschwerde erhoben. Es liege nun am VwGH, zu beurteilen, wie der Begriff "Änderung der Gesellschafterstruktur" auszulegen ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/963

18.12.2015
Heft 24/2015