Dieser Beitrag analysiert, ob und inwieweit sich aus der mit 1. 1. 2016 neu eingeführten Vorsteuerabzugsberechtigung für emissionsfreie Elektro-Kfz Folgen für die umsatzsteuerliche Behandlung des Sachbezugs derartiger steuerbegünstigter Kfz ergeben. Aufgrund der Anknüpfung
an die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte kommt es überwiegend zu einer effektiven Nichtbesteuerung des Sachbezugs von Elektro-Kfz. In bestimmten Fallkonstellationen kann es jedoch unter Umständen zu einer Umsatzsteuerbelastung des Unternehmers kommen.
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