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Der Teilwert im Wechsel zwischen Substanz- und Ertragswert

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Ist der Teilwert ein Substanzwert oder ein Ertragswert? -- Bereits diese Fragestellung ist falsch: Jeder vernünftige Erwerber fragt nach den Anschaffungskosten/Herstellungskosten (= Substanzwert) und nach dem zu erzielenden Nutzen (= Ertragswert). Der Teilwert kann zwischen Substanzwert und Ertragswert wechseln: Ein vernünftiger Erwerber zahlt nur den jeweils niedrigeren Wert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/905

15.10.2002
Heft 20/2002
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.