Wirtschaftsrecht

Die "alte" GesbR und ihr Innenrecht - bedarf die Übergangsregelung einer Nachbesserung?

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Das GesbR-Reformgesetz ist mit 1. 1. 2015 in Kraft getreten. Die Übergangsbestimmung für bereits bestehende Gesellschaften ist ungewöhnlich: All jene Regelungen, die vorrangig nur das Innenverhältnis1 zwischen den Gesellschaftern betreffen, sind unbeschadet des Vorrangs gesellschaftsvertraglicher Regelungen nicht sofort, sondern erst ab 1. 7. 2016 anzuwenden. Diese Änderung im dispositiven Gesetzesrecht kann jeder der Gesellschafter dadurch verhindern ("Opting-out"), dass er vor diesem Datum gegenüber den übrigen Gesellschaftern die Erklärung abgibt, die Anwendung des zuvor geltenden Rechtes beibehalten zu wollen (§ 1503 Abs 5 Z 2 ABGB sowie § 906 Abs 27 S 1 UGB).2

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2015/372

17.07.2015
Heft 7/2015
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.