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Die Anfechtbarkeit der Tilgung richtiger und fälliger Forderungen gemäß § 2 AnfO

Dr. Helmut Koziol

Besprechung der Entscheidung OGH 21. 12. 1994, 6 Ob 569/93 *)

Die zu besprechende Entscheidung ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Einerseits weil sie einen sehr originellen Lösungsvorschlag bietet; anderseits weil sie kein einziges Zitat enthält. Diese Kombination ist besonders bedauerlich, weil die Entscheidung dadurch nicht erkennen läßt, welche Neuerungen sie bringt, und überdies die Nachvollziehbarkeit der Begründung erschwert wird. Damit wird der Senat seiner Aufgabe, Grundsatzfragen richtungsweisend zu entscheiden, wohl nicht ganz gerecht.

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Artikel-Nr.
ZIK 1995, 37

01.05.1995
Heft 2/1995
Autor/in
Helmut Koziol

Univ.-Prof. i.R. Helmut Koziol war von 1969 bis 2000 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und danach Direktor des Europäischen Zentrums für Schadenersatz- und Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte lagen im Schuldrecht, insbesondere dem Schadenersatzrecht, ferner dem Bankvertragsrecht und dem Recht der Gläubigeranfechtung.

Publikationen:
Über 400 Veröffentlichungen, insb aus dem Bereich des Schadenersatzrechts, des Bankrechts, des Rechts der Gläubigeranfechtung und der Rechtsvergleichung.